Platzvergabe OGS
Die Platzvergabe für das kommende Schuljahr, welches immer zum 01.08. beginnt, findet bei uns Anfang Januar statt. Auf der Vergabeliste stehen alle Kinder, deren Eltern bis zu diesem Zeitpunkt eine schriftliche Anmeldung in der OGS oder in der Schule abgegeben haben. Das Datum der Anmeldung spielt hierbei keine Rolle.
Ein Gremium, bestehend aus einem Vorstandsmitglied, einem durch die Schulpflegschaft festgelegten Elternvertreter, der Schul- sowie der OGS-Leitung, vergibt die Plätze nach vorgegebenen Kriterien. Diese Kriterien wurden im Rahmen eines Qualitätszirkels, welcher aus Schul-/OGS-Leitungen, Trägervertretern und Mitarbeitern des Jugendamtes besteht, für alle Overather OGSen ausgearbeitet und festgelegt.
Folgende Kriterien werden berücksichtigt:
- Wohnsitz in Overath und Besuch/ vorliegende Anmeldung an der zugehörigen Grundschule
- Vorheriger Besuch einer anderen OGS (bei Zuzug)
- Ein Geschwisterkind nimmt bereits am Angebot der OGS teil
- Alleinerziehend
- Berufstätigkeit, Studium, Ausbildung
- Bezieher von Leistungen der Paragraphen 27ff SGB VIII (Hilfen zur Erziehung), Leistungen SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB XII (Sozialhilfe, Asylbewerber Leistungsgesetz)
- Besondere Gründe, die in der Persönlichkeit/ Situation des Kindes; Persönlichkeit/ Situation der Eltern liegen
Die Vergabe erfolgt nach einer anonymisierten Liste, in welcher die Kriterien vorab bepunktet wurden.
Die Zusagen für die OGS Plätze werden in der Regel Mitte Januar von allen Overather Einrichtungen zeitgleich per Post verschickt.